Corona-Nothilfen für Studis

Laut offiziellen Erhebungen des Deutschen Studierendenwerks sind knapp zwei Drittel der Studis deutschlandweit in einem Nebenjob beschäftigt, damit sie ihr Studium finanzieren können. Doch seitdem Corona uns alle auf Trapp hält, brodelt es in der Studi-Welt – und seit einigen Wochen kommt es immer wieder zu Protestaktionen und Demonstrationen von zahlreichen Studierenden. Denn die Coronamaßnahmen traf auch uns hart! Viele Jobs wurden gestrichen und plötzlich stand man ohne die finanzielle Hilfe da, auf die man dringend angewiesen war. Doch nun kam endlich die langersehnte Antwort, denn das Plakate basteln und Protestieren hat nun endlich Wirkung gezeigt: Seit Mitte Juni gibt es eine offizielle Corona-Nothilfe für uns Studierende!  

Nach langer Zeit wurde nun ein Konzept entwickelt, das uns Studis unter die Arme greifen soll. Doch wie genau erhalte ich eigentlich meinen Zuschuss? Muss ich das Geld zurückzahlen? Und darf ich überhaupt eine Überbrückungshilfe anfordern? Das müsst ihr wissen:

Was genau ist eine Überbrückungshilfe?

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung entwickelte Konzept der Überbrückungshilfen zielt in erster Linie auf Studis ab, die sich – ausgelöst durch die Pandemie – nun in einer Notlage befinden. Dabei können sowohl in- wie auch ausländische Studis die Nothilfe beantragen, solange sie an staatlichen Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Je nachdem wie hart COVID-19 euch getroffen hat, können Unterstützungen zwischen 100 und 500 Euro ausgezahlt werden. Und das als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Im Klartext heißt das, dass es sich um eine staatliche Finanzspritze handelt, die vom „Studi in Not“ nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Überbrückungshilfen gelten allerdings erstmal nur für die Monate Juni, Juli und August. Wer sich in dieser Zeit dauerhaft in einer nachgewiesenen, pandemiebedingten Notlage befindet, wird mit bis zu 500 Euro unterstützt. Hierbei ist allerdings eine Voraussetzung, dass man kein BAFöG erhält.

Und wie geht es nach August weiter?

Wer darüberhinaus noch weitere Finanzhilfen benötigt und auch weiterhin kein BAFöG erhält, kann sich weitere Überbrückungshilfen verschaffen durch einen Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Vorteil vom KfW-Studienkredit ist, dass dieser bis zum 31. Mai 2021 zinslos ist. Es handelt sich allerdings hierbei um ein Darlehen; das monatliche Geld muss also zurückgezahlt werden. Die Rückzahlbedingungen der Studienkredite seien allerdings flexibel und werden individuell vereinbart und so angepasst, dass es machbar für den oder die Betroffene/n ist. Wer mehr über die KfW-Studienkredite erfahren möchte, findet hier detailliertere Informationen zur Anmeldung und zu den zahlreichen Voraussetzungen, die man erfüllen muss.

 

Hier findet ihr relevante Links rund um das Thema Überbrückungshilfe und KfW-Studienkredit: 

https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende

https://www.bmbf.de/de/zuschuss-fuer-studierende-in-akuter-notlage-kann-ab-dienstag-beantragt-werden-11820.html

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